AGBs

 

Stand 26.08.2010

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., FN 63173b, LG Salzburg

gültig ab 01.10.2009

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Lieferungen und

Leistungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam,

wenn

wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich anerkennen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten

Geschäftsverkehr zwischen der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H. Köstendorf als

Verkäuferin und ihren Kunden.

Soweit Rechtsgeschäfte mit Kunden im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes

(KSchG) abgeschlossen werden, gelten diese AGB nur insoweit, soweit nicht

entsprechende Schutzbestimmungen des KSchG eingreifen.

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Hilfsleistungen der (Lauterbacher Gesellschaft

m.b.H., Köstendorf) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

Die „Österreichischen Holzhandelsusancen“ kommen nur subsidiär zur Anwendung.

Bei abweichenden Regelungen gehen die Bestimmungen dieser AGB vor. Soweit der

Käufer/Kunde eigene AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsinhalt. Dies gilt

auch dann, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt, in der die AGB

enthalten sind.

Diese AGB werden dem Käufer/Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt und auf

die Internetseite www.lauba.at zum Download bereitgestellt. Diese AGB kommen

auch bei Erfolgsgeschäften zur Anwendung.

Die Geschäftsführung der Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. behält sich die

Abänderung der AGB für den Einzelfall vor. Änderungen dieser AGB bedürfen der

Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

 

2. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote der Lauterbacher Gesellschaft m. b. H., Köstendorf, sind

freibleibend und unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Die Angebote

werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme für

uns verbindlich. Angaben und Äußerungen über Produkteigenschaften in Prospekten,

Broschüren, Preislisten, etc. sind unverbindlich.

Alle Vereinbarungen, auch die unserer Handelsvertreter, werden erst durch schriftliche

Bestätigung für uns bindend. Die Bestellung ist für den Käufer in jedem Fall

verbindlich.

Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Übermittlung einer schriftlichen

Auftragsbestätigung durch die Firma Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. zu Stande.

Stillschweigen seitens der Firma Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. gilt nicht als

Zustimmung.

Mitarbeiter der Firma Lauterbacher Gesellschaft m .b. H. sind zur rechtsverbindlichen

Abgabe von Erklärungen nicht berechtigt.

 

3. Lieferung, Gefahrenübergang

3.1. Grundsätzlich erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist, die Lieferungen „ab

Werk“ an den Auftraggeber. Erfüllungsort ist daher grundsätzlich der vereinbarte

Lieferort. Nutzung und Gefahren gehen mit Übergabe „ab Werk“ auf den Käufer über.

Verzögert der Käufer die Lieferung, geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der

Lieferbereitschaft auf den Käufer über.

Vereinbarte Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ein

Fixtermin schriftlich vereinbart wurde. Muster dienen nur zur Beurteilung von

Durchschnittsqualität. Etwaige Abweichungen bei der Lieferung geben keinen

Reklamationsgrund.

Wird die Ware nicht abgeholt bzw. nicht übernommen haben wir das Recht, entweder

die Ware bei uns auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und auf

Durchführung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von

14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden

weiterzuverkaufen. Teillieferungen sind, auch wenn sie nicht vertraglich vereinbart

sind, zulässig.

Im Fall höherer Gewalt, sowie dann, wenn wesentliche Änderungen vom wesentlichen

Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, bzw.

Umstände eintreten, welche die Lieferung erschweren, teilweise oder zur Gänze

unmöglich machen, sind wir berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Dadurch

ergeben sich für den Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferung, Ersatzlieferung

oder anderweitige Ersatzansprüche.

 

4. Lieferverzug

Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die nicht durch Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für einen von

uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug aufgrund

von Maschinenbruch, witterungsbedingtem Rohstoffausfall, allgemeiner

Rohstoffknappheit, höherer Gewalt (siehe oben), Streik und Ähnlichem. In all diesen

Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. In

jedem dieser Fälle sind wir jedoch berechtigt, die Erfüllung entsprechend der

eingetretenen Lieferbedingung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise

zurückzutreten.

 

5. Übernahme und Gefahrenübergang

Mit der „Übergabe ab Werk“ bzw. entsprechend einer allenfalls anderen schriftlichen

Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang an unseren Käufer, unabhängig vom

Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware ist in jedem Fall verpflichtet, die Ware

bei Übernahme zu kontrollieren sowie auf Transportbeschädigung zu überprüfen und

uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Übernahme von Waren mit Vorbehalt werden

von uns nicht akzeptiert.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die auf dem jeweiligen

Angeboten/Auftragsbestätigungen oder Preislisten von Lauterbacher Gesellschaft

m.b.H., Köstendorf angeführten Zahlungsbedingungen.

Die angegebenen Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und

verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, exklusive USt. Wenn nichts

anderes vereinbart ist, gelten die in unseren Angeboten genannten

Zahlungsbedingungen laut dem jeweiligen Angebot.

Ein Skonto muss im Einzelfall vereinbart werden, wobei die Skontofrist ab dem

Rechnungsdatum zu laufen beginnt und ein Skonto nur abgezogen werden darf, wenn

keine andere Forderung offen ist. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer

Vereinbarung und im jedem Fall nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt

angenommen.

Allfällige Spesen und Kosten in Verbindung mit Bezahlung der Ware gehen in jedem

Fall zu Lasten des Käufers.

Im Fall des Zahlungsverzuges, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust sind wir

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz

der europäischen Zentralbank (EZB) zu verrechnen und Mahnspesen in der Höhe von

€ 10,00 einzuheben.

Ist der Käufer bei Erfüllung seiner Pflichten säumig, so ist er ebenso verpflichtet,

neben den Verzugszinsen auch sämtliche zweckentsprechende gerichtliche und

außergerichtliche Betreibungskosten (Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten, Kosten eines

Inkassobüros etc.) zu ersetzen.

Überschreitet der Zahlungsverzug des Käufers mehr als 14 Tage, werden Lieferungen

bis zur Abdeckung der Fälligkeit nur gegen Barzahlung ausgeführt.

Der Käufer ist in jedem Fall nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder

sonstigen Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Einwendungen gegen Rechnungen der Lauterbacher Gesellschaft m.b.H, Köstendorf

sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form wirksam.

Im Fall eines Zahlungsverzuges sind wir jedenfalls berechtigt, von unserem Recht auf

Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen (siehe Punkt 17, AGB) und die Ware auf

Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten

Preises unser Eigentum. Dies gilt für sämtliche derzeitige, aber auch künftig

entstehende Forderungen, insbesondere auch für Saldoforderungen aus laufender

Rechnung, die aus welchem Rechtsgrund auch immer zustehen. Der

Eigentumsvorbehalt ist auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete

Forderungen geleistet werden.

Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware anders zu verfügen,

insbesondere ist ihm die Verpfändung unserer Ware oder die Sicherungsübereignung

verboten.

Der Käufer ist verpflichtet die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu

transportieren, sorgfältig zu lagern und gegen sämtliche Schäden ausreichend zu

versichern. (Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschaden)

Wird unsere Ware weiterverarbeitet und mit anderen Gegenständen verbunden, so sind

wir Miteigentümer an der neuen Sache in der Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert

der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.

 

8. Gewährleistung/Mängelrüge

Für die in der Rechnung angeführte Ware gewährleisten wir bei sachgemäßer

Behandlung und Transport nur die den österreichischen Normvorschriften

entsprechende Qualität und den Österreichischen Holzhandelsusancen. Detaillierte

Angaben über Qualität und Quantität der Ware sowie über die Lieferfristen sind

unsererseits unverbindlich, wenn nicht konkret anderes vereinbart wurde. Wir leisten

nur für ausdrücklich, schriftlich zugesagte Eigenschaften, Gewähr. Im Übrigen leisten

wir für allfällige Sachmängel und für einen bestimmten Ertrag keine Gewähr.

Eine Bemängelung der Ware ist sofort zu erheben, wenn beide Vertragsparteien oder

deren Vertreter bei der Übergabe der Ware zugegen sind und die Möglichkeit einer

Überprüfung an Ort und Stelle besteht. Im Übrigen ist die Mängelrüge nach § 377

Unternehmensgesetzbuch binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Ware mittels

eingeschriebenen Briefes an uns zu erheben. Bei außer Acht lassen dieser Bestimmung

gilt die Ware als genehmigt. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer

verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und sachgemäß zu

lagern. Die Ware muss zur Besichtigung im Lieferzustand und unbearbeitet bereit

gehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit der Ware ist die Lieferung in

ihrer Gesamtheit maßgebend.

Neben den Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer keinen weiteren Anspruch auf

Schadensersatz. Für Fälle wie höhere Gewalt und deren Folgen sowie für alle

Einflüsse, die außerhalb der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes liegen,

sind wir von der Leistungspflicht befreit. Bereits geschnittene Waren sind von einem

Umtauschrecht ausgenommen.

Nach unserer Wahl können die fehlerhaften Stücke nach frachtfreier Rückstellung an

den Erfüllungsort gegen fehlerfreie kostenlos ausgetauscht werden oder es wird ein der

Wertminderung entsprechender Preisnachlass gewährt. Weiter gehende Ansprüche,

wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf

Wandlung, Minderung oder Schadenersatz bei Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns in jedem Fall von jeder

Pflicht zur Gewährleistung.

Die Regelungen der §§ 27-30 der Österreichischen Holzhandelsusancen gelten

subsidiär.

 

9. Schadenersatz/Produkthaftung

Jede Haftung von Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf ist auf grob fahrlässig

oder vorsätzlich verursachte Schäden und überdies betragsmäßig auf den Warenwert

begrenzt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für die Zahlung gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung

schriftlich getroffen wird, der Sitz der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H.,

Köstendorf. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird das Bestehen oder Nichtbestehen

eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem

Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm die

Zuständigkeit des Sitzes der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., 5203

Köstendorf. Nach unserer Wahl kann der Auftraggeber/Käufer jedoch auch an seinem

allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.

 

11. Abtretung

Die Lauterbacher Gesellschaft m.b.H. kann alle Rechte aus dem Kaufvertrag zur

Gänze oder im einzelnen an Dritte Personen abtreten, bzw. ihre Pflichten ebenso durch

Dritte erfüllen lassen.

 

12. Verbindlichkeit unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur

insoweit verbindlich, als sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich

anerkannt und bestätigt werden.

Sollte eine der Bedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der

übrigen Bedingungen nicht.

 

13. Datenschutz und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine in Verträgen enthaltenen

personenbezogenen Daten von uns automatisch gespeichert und verarbeitet werden

dürfen.

Änderungen des Wohnortes oder der Geschäftsanschrift sind uns bekanntzugeben,

andernfalls gelten Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des

Käufers/Auftraggebers als zugestellt.

Muster, Kataloge, Prospekte, Planungsarbeiten, etc. bleiben geistiges Eigentum der

Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf. Der Kunde/Auftraggeber erhält

kein wie immer geartetes Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.

 

Lauterbacher Gesellschaft m.b.H.

Wengerstraße Nr. 1

5203 Köstendorf, Österreich

Internetseite: www.lauba.at, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Telefon Nr.: 06216/5318

Fax Nr.: 06216/5318/17

UID Nr.: ATU 34959603