AGBs
Stand 26.08.2010
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., FN 63173b, LG Salzburg
gültig ab 01.10.2009
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Lieferungen und
Leistungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam,
wenn
wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich anerkennen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H. Köstendorf als
Verkäuferin und ihren Kunden.
Soweit Rechtsgeschäfte mit Kunden im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes
(KSchG) abgeschlossen werden, gelten diese AGB nur insoweit, soweit nicht
entsprechende Schutzbestimmungen des KSchG eingreifen.
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Hilfsleistungen der (Lauterbacher Gesellschaft
m.b.H., Köstendorf) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
Die „Österreichischen Holzhandelsusancen“ kommen nur subsidiär zur Anwendung.
Bei abweichenden Regelungen gehen die Bestimmungen dieser AGB vor. Soweit der
Käufer/Kunde eigene AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsinhalt. Dies gilt
auch dann, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt, in der die AGB
enthalten sind.
Diese AGB werden dem Käufer/Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt und auf
die Internetseite www.lauba.at zum Download bereitgestellt. Diese AGB kommen
auch bei Erfolgsgeschäften zur Anwendung.
Die Geschäftsführung der Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. behält sich die
Abänderung der AGB für den Einzelfall vor. Änderungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.
2. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote der Lauterbacher Gesellschaft m. b. H., Köstendorf, sind
freibleibend und unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Die Angebote
werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme für
uns verbindlich. Angaben und Äußerungen über Produkteigenschaften in Prospekten,
Broschüren, Preislisten, etc. sind unverbindlich.
Alle Vereinbarungen, auch die unserer Handelsvertreter, werden erst durch schriftliche
Bestätigung für uns bindend. Die Bestellung ist für den Käufer in jedem Fall
verbindlich.
Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Übermittlung einer schriftlichen
Auftragsbestätigung durch die Firma Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. zu Stande.
Stillschweigen seitens der Firma Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. gilt nicht als
Zustimmung.
Mitarbeiter der Firma Lauterbacher Gesellschaft m .b. H. sind zur rechtsverbindlichen
Abgabe von Erklärungen nicht berechtigt.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1. Grundsätzlich erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist, die Lieferungen „ab
Werk“ an den Auftraggeber. Erfüllungsort ist daher grundsätzlich der vereinbarte
Lieferort. Nutzung und Gefahren gehen mit Übergabe „ab Werk“ auf den Käufer über.
Verzögert der Käufer die Lieferung, geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der
Lieferbereitschaft auf den Käufer über.
Vereinbarte Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ein
Fixtermin schriftlich vereinbart wurde. Muster dienen nur zur Beurteilung von
Durchschnittsqualität. Etwaige Abweichungen bei der Lieferung geben keinen
Reklamationsgrund.
Wird die Ware nicht abgeholt bzw. nicht übernommen haben wir das Recht, entweder
die Ware bei uns auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und auf
Durchführung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von
14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden
weiterzuverkaufen. Teillieferungen sind, auch wenn sie nicht vertraglich vereinbart
sind, zulässig.
Im Fall höherer Gewalt, sowie dann, wenn wesentliche Änderungen vom wesentlichen
Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, bzw.
Umstände eintreten, welche die Lieferung erschweren, teilweise oder zur Gänze
unmöglich machen, sind wir berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Dadurch
ergeben sich für den Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferung, Ersatzlieferung
oder anderweitige Ersatzansprüche.
4. Lieferverzug
Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die nicht durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für einen von
uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug aufgrund
von Maschinenbruch, witterungsbedingtem Rohstoffausfall, allgemeiner
Rohstoffknappheit, höherer Gewalt (siehe oben), Streik und Ähnlichem. In all diesen
Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. In
jedem dieser Fälle sind wir jedoch berechtigt, die Erfüllung entsprechend der
eingetretenen Lieferbedingung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
5. Übernahme und Gefahrenübergang
Mit der „Übergabe ab Werk“ bzw. entsprechend einer allenfalls anderen schriftlichen
Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang an unseren Käufer, unabhängig vom
Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware ist in jedem Fall verpflichtet, die Ware
bei Übernahme zu kontrollieren sowie auf Transportbeschädigung zu überprüfen und
uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Übernahme von Waren mit Vorbehalt werden
von uns nicht akzeptiert.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die auf dem jeweiligen
Angeboten/Auftragsbestätigungen oder Preislisten von Lauterbacher Gesellschaft
m.b.H., Köstendorf angeführten Zahlungsbedingungen.
Die angegebenen Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und
verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, exklusive USt. Wenn nichts
anderes vereinbart ist, gelten die in unseren Angeboten genannten
Zahlungsbedingungen laut dem jeweiligen Angebot.
Ein Skonto muss im Einzelfall vereinbart werden, wobei die Skontofrist ab dem
Rechnungsdatum zu laufen beginnt und ein Skonto nur abgezogen werden darf, wenn
keine andere Forderung offen ist. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung und im jedem Fall nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt
angenommen.
Allfällige Spesen und Kosten in Verbindung mit Bezahlung der Ware gehen in jedem
Fall zu Lasten des Käufers.
Im Fall des Zahlungsverzuges, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz
der europäischen Zentralbank (EZB) zu verrechnen und Mahnspesen in der Höhe von
€ 10,00 einzuheben.
Ist der Käufer bei Erfüllung seiner Pflichten säumig, so ist er ebenso verpflichtet,
neben den Verzugszinsen auch sämtliche zweckentsprechende gerichtliche und
außergerichtliche Betreibungskosten (Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten, Kosten eines
Inkassobüros etc.) zu ersetzen.
Überschreitet der Zahlungsverzug des Käufers mehr als 14 Tage, werden Lieferungen
bis zur Abdeckung der Fälligkeit nur gegen Barzahlung ausgeführt.
Der Käufer ist in jedem Fall nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder
sonstigen Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Einwendungen gegen Rechnungen der Lauterbacher Gesellschaft m.b.H, Köstendorf
sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form wirksam.
Im Fall eines Zahlungsverzuges sind wir jedenfalls berechtigt, von unserem Recht auf
Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen (siehe Punkt 17, AGB) und die Ware auf
Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Preises unser Eigentum. Dies gilt für sämtliche derzeitige, aber auch künftig
entstehende Forderungen, insbesondere auch für Saldoforderungen aus laufender
Rechnung, die aus welchem Rechtsgrund auch immer zustehen. Der
Eigentumsvorbehalt ist auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete
Forderungen geleistet werden.
Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware anders zu verfügen,
insbesondere ist ihm die Verpfändung unserer Ware oder die Sicherungsübereignung
verboten.
Der Käufer ist verpflichtet die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu
transportieren, sorgfältig zu lagern und gegen sämtliche Schäden ausreichend zu
versichern. (Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschaden)
Wird unsere Ware weiterverarbeitet und mit anderen Gegenständen verbunden, so sind
wir Miteigentümer an der neuen Sache in der Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert
der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.
8. Gewährleistung/Mängelrüge
Für die in der Rechnung angeführte Ware gewährleisten wir bei sachgemäßer
Behandlung und Transport nur die den österreichischen Normvorschriften
entsprechende Qualität und den Österreichischen Holzhandelsusancen. Detaillierte
Angaben über Qualität und Quantität der Ware sowie über die Lieferfristen sind
unsererseits unverbindlich, wenn nicht konkret anderes vereinbart wurde. Wir leisten
nur für ausdrücklich, schriftlich zugesagte Eigenschaften, Gewähr. Im Übrigen leisten
wir für allfällige Sachmängel und für einen bestimmten Ertrag keine Gewähr.
Eine Bemängelung der Ware ist sofort zu erheben, wenn beide Vertragsparteien oder
deren Vertreter bei der Übergabe der Ware zugegen sind und die Möglichkeit einer
Überprüfung an Ort und Stelle besteht. Im Übrigen ist die Mängelrüge nach § 377
Unternehmensgesetzbuch binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Ware mittels
eingeschriebenen Briefes an uns zu erheben. Bei außer Acht lassen dieser Bestimmung
gilt die Ware als genehmigt. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer
verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und sachgemäß zu
lagern. Die Ware muss zur Besichtigung im Lieferzustand und unbearbeitet bereit
gehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit der Ware ist die Lieferung in
ihrer Gesamtheit maßgebend.
Neben den Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer keinen weiteren Anspruch auf
Schadensersatz. Für Fälle wie höhere Gewalt und deren Folgen sowie für alle
Einflüsse, die außerhalb der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes liegen,
sind wir von der Leistungspflicht befreit. Bereits geschnittene Waren sind von einem
Umtauschrecht ausgenommen.
Nach unserer Wahl können die fehlerhaften Stücke nach frachtfreier Rückstellung an
den Erfüllungsort gegen fehlerfreie kostenlos ausgetauscht werden oder es wird ein der
Wertminderung entsprechender Preisnachlass gewährt. Weiter gehende Ansprüche,
wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf
Wandlung, Minderung oder Schadenersatz bei Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns in jedem Fall von jeder
Pflicht zur Gewährleistung.
Die Regelungen der §§ 27-30 der Österreichischen Holzhandelsusancen gelten
subsidiär.
9. Schadenersatz/Produkthaftung
Jede Haftung von Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf ist auf grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursachte Schäden und überdies betragsmäßig auf den Warenwert
begrenzt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Zahlung gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung
schriftlich getroffen wird, der Sitz der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H.,
Köstendorf. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird das Bestehen oder Nichtbestehen
eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem
Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm die
Zuständigkeit des Sitzes der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., 5203
Köstendorf. Nach unserer Wahl kann der Auftraggeber/Käufer jedoch auch an seinem
allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.
11. Abtretung
Die Lauterbacher Gesellschaft m.b.H. kann alle Rechte aus dem Kaufvertrag zur
Gänze oder im einzelnen an Dritte Personen abtreten, bzw. ihre Pflichten ebenso durch
Dritte erfüllen lassen.
12. Verbindlichkeit unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur
insoweit verbindlich, als sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich
anerkannt und bestätigt werden.
Sollte eine der Bedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht.
13. Datenschutz und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine in Verträgen enthaltenen
personenbezogenen Daten von uns automatisch gespeichert und verarbeitet werden
dürfen.
Änderungen des Wohnortes oder der Geschäftsanschrift sind uns bekanntzugeben,
andernfalls gelten Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des
Käufers/Auftraggebers als zugestellt.
Muster, Kataloge, Prospekte, Planungsarbeiten, etc. bleiben geistiges Eigentum der
Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf. Der Kunde/Auftraggeber erhält
kein wie immer geartetes Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.
Lauterbacher Gesellschaft m.b.H.
Wengerstraße Nr. 1
5203 Köstendorf, Österreich
Internetseite: www.lauba.at, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Telefon Nr.: 06216/5318
Fax Nr.: 06216/5318/17
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